Führerscheine und Führerscheinklassen

Mit 17 Jahren können Sie für PKWs die Klasse B "Begleitendes Fahren" erwerben Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten. Bis zum 18 Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren !
Wenn Sie bereits 18 Jahre alt sind, können Sie für PKWs die Klasse B erwerben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.
Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Die Mofaprüfbescheinigung können Sie schon ab 15 Jahren erwerben.
Eine praktische und theoretische Prüfung ist in allen* Klassen zu absolvieren.
*(Die Mofa Prüfbescheinigung erfordert nur die Theoretische Prüfung, keine Praktische Prüfung)